Störfallmanagement / Intervention bei Unfallereignissen

gemäß § 14(3) Umweltinformationsgesetz, BGBL.Nr. 495/1993 i.d.j.g.F. für die Kläranlage Meiningen.

Betreiber der Kläranlage:
Betreiber: Abwasserverband Region Feldkirch
Standort: Luttenweg 4, 6812 Meiningen

Innerbetriebliche Auskunftspersonen und weitere Informationen:
Obmann: Thomas Spalt NR
Geschäftsführer: Markus Beck MBA BBA, Tel. +43 5522 71581
Betriebsleiter: Alexander Bolter, Tel. +43 5522 71581
Klärwärter Dienst- und Bereitschaftskontakt: +43 5522 71581 12

Außerbetriebliche Auskunftspersonen:
Amt der Vlbg Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, Josef-Huterstraße 35, 6900 Bregenz
Dipl. Ing. Wolfram Hanefeld, Tel. +43 5574 511 27460
Dr. Frank Wäger-Baumann, Tel. +43 664 2684 156
Ölalarmdienst: Fa. Böhler, Feldkirch, Tel. +43 5522 74188
Kanalservice: Fa. Fetzel, Schlins, +43 5524 85560
Bezirkshautpmannschaft Feldkirch, Tel. +43 5522 3591-0
Ortsfeuerwehr Meiningen, Tel. 122

Beschreibung und Funktionsweise der Anlage:
Die Abwasserreinigungsanlage Meiningen dient der Reinigung der in den Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes Region Feldkirch (AWV Feldkirch) anfallenden kommunalen und gewerblichen Abwässer. Dem AWV Feldkirch gehören folgende Gemeinden an: Feldkirch, Frastanz, Göfis, Meiningen, Nenzing, Rankweil, Übersaxen. Die Anlagenkapazität beträgt 380.000 Einwohnergleichwerte für eine maximale Tagesspitzenbelastung. Nach der Reinigung werden die geklärten Abwässer in den Vorfluter Ehbach eingeleitet. Die Reinigung erfolgt in mehreren Anlagenteilen auf Basis von mechanischen, physikalischen, chemischen und biologischen Prozessen. Dabei entsteht Klärschlamm, der in der Abwasserreinigungsanlage biologisch stabilisiert wird. Im Zuge dieses Prozesses fällt Faulgas an, welches nach der Zwischenspeicherung in einem Gasbehälter durch Nutzung seines Energieinhaltes intern zur Gewinnung elektrischer Energie in Blockheizkraftwerken genutzt wird.

Angaben über die Gefahrengeneigtheit der Anlage:
Die Abwasserreinigungsanlage reinigt das aus dem Verbandsgebiet abgeleitete Abwasser. Dieses Abwasser stellt bei gänzlichem Ausfall der Kläranlage für den Vorfluter (Ehbach) eine erhebliche Belastung dar, da stark sauerstoffzehrende Substanzen in den Vorfluter gelangen, was zu einer erheblichen Verschlechterung der Wasserqualität führen kann. Diese Überlastung könnte zu einem Aussterben eines Großteils der im Vorfluter beheimateten Tierwelt führen.
Störfälle in der Gaslinie können ebenso wie Brand oder Explosion indirekt zu einem gänzlichen oder teilweisen Ausfall der Abwasserreinigung mit Ihrem oben beschriebenen Folgen führen, aber auch direkte Beeinträchtigungen verursachen.

Information über mögliche Gefahrenquellen und Störfallvoraussetzungen:
Bei einer Beschädigung der mechanischen Teile der Wasserlinie ist eine Gefährdung des Vorfluters nicht zwangsweise gegeben.
Eine teilweise oder vollständige Schädigung der biologischen Reinigungsstufe kann jedoch zu einer massiven, länger anhaltenden Belastung des Vorfluters und damit zu einem Störfall führen. Diese Schädigung der biologischen Stufe kann hervorgerufen werden durch:

  • Einleitung wassergefährdender, feuergefährlicher oder explosiver Stoffe bzw. Gifte in die Kanalisation und damit Schädigung der Biologie.
  • Ausfall der Sauerstoffversorgung der Biologie durch Brand oder Explosion und ihre Folgewirkung.

Es muss jedoch unbedingt angeführt werden, dass nicht jede Beeinträchtigung der Wasserlinie zwanghaft zu einer Belastung des Vorfluters führt. Geringfügige Auswirkungen, Arbeitsunfälle und interne Störungen stellen für den Betrieb der Kläranlage und für die Umgebung keine Gefährdung dar.
Nur massive Beeinträchtigungen der Wasserlinie der Kläranlage können zu einer Belastung des Vorfluters und somit zu einem Störfall finden.
Um mögliche Störfälle zu vermeiden, wurden verschiedene innerbetriebliche Maßnahmen gesetzt, bzw. schon bei der Errichtung der Kläranlage berücksichtigt.

Durch regelmäßige Wartung und Inspektion wird Vorsorge getroffen, dass Störfälle, insbesondere eine Gewässerverunreinigung durch mangelhafte Abwasserreinigung oder Explosionen von Faulgas- Luftgemischen nicht eintreten. Deshalb wird der Betrieb der Abwasserreinigungsanlage von geschultem Fachpersonal gesteuert und rund um die Uhr überwacht! Zur Überwachung werden verschiedenste modernste technische Hilfsmittel eingesetzt.

Allerdings können auch Störungen des Kläranlagenbetriebes durch Ereignisse außerhalb des Kläranlagengeländes oder außerhalb des Einflussbereiches des Kläranlagenbetreibers ausgelöst werden, z.B. durch Eindringen von Mineralölprodukten in die Kanalisation aufgrund von Verkehrsunfällen oder durch unzulässiges Einleiten von Schadstoffen, die den Kläranlagenbetrieb beeinträchtigen. Durch entsprechende Überwachungsmaßnahmen wird jedoch seitens des Kläranlagenbetreibers versucht, solche Faktoren möglichst frühzeitig zu erkennen, um schadstoffbegrenzende Gegenmaßnahmen im Rahmen des Kläranlagenbetriebes setzen zu können. Störungen des Kläranlagenbetriebes werden grundsätzlich durch ein Meldesystem signalisiert. Das verantwortliche Personal verfügt über das erforderliche Fachwissen und die notwendige Ausrüstung zur Behebung von Störungen. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen gemeinsam mit den Organisationen der allgemeinen Katastrophenhilfe gesetzt. Grundlage für die Vorgangsweise im Störfall ist die Betriebsordnung der Abwasserreinigungsanlage.

Betriebsfremde Personen, die Hinweise auf einen Störfall im Bereich der Kläranlage feststellen und nicht erkennen können, ob an der Behebung bereits gearbeitet wird, werden ersucht, unverzüglich über folgende Telefonnummern ihre Wahrnehmungen weiterzuleiten:

Montag bis Donnerstag 7.00 – 16.45 und Freitag 7.00 – 12.00:
+43 5522 71581

Alle übrigen Zeiten (Tag und Nacht Bereitschaftsdienst):
+43 5522 71581 DW 12

Das eigenmächtige Betreten des Kläranlagengeländes ist grundsätzlich nicht gestattet! Entsprechende Hinweistafeln sind an den Zugängen des eingezäunten Betriebsgeländes angebracht.

Auswirkungen von Störfällen auf Leben, Gesundheit und Umwelt:
Ein Störfall in der Kläranlage des Abwasserverbandes Region Feldkirch hat nach menschlichem Ermessen externe Auswirkungen nur auf die Wasserqualität des Vorfluters. Flusslebewesen, welche Sauerstoff für Ihr überleben benötigen, werden von der Einleitung der Kläranlage in den Vorfluter flussabwärts beeinträchtigt.
Die Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung ist bei einem Störfall in der Kläranlage auszuschließen.

Verhaltensmaßnahmen der Bevölkerung im Störfall:
Die Bevölkerung ist beim Eintreten des Störfalls angehalten, kein Wasser aus dem Vorfluter zu entnehmen und keine Fische aus diesem Gewässer zu verzehren. Bei Bränden, Gasaustritten und gleichzeitig bestehender Explosionsgefahr wird die allenfalls betroffene Bevölkerung durch die Ortsfeuerwehr und die Exekutive entsprechend verständigt.

Sollte trotz aller Vorsorgemaßnahmen, die seitens des Kläranlagenbetreibers gesetzt wurden, ein Störfall eintreten der größere Personenkreise betrifft, so würden die möglicherweise Betroffenen über Presse, Rundfunk etc. über die näheren Umstände und allenfalls zu beachtende Verhaltensregeln informiert.

Maßnahmen des Abwasserverbandes im Störfall:
Die Kläranlage ist gemäß den bescheidgerechten Vorschriften und Auflagen, den einschlägigen Normen und Regelblättern entsprechend geplant und errichtet und wird durch das geschulte Betriebspersonal laufend gewartet und instandgehalten. Durch die umfangreiche Eigenüberwachung werden Abweichungen von Normalwerten, insbesondere in der biologischen Stufe, Überschreitungen von Grenzwerten sowie sonstige Alarme (Gasalarm) kurzfristig erkannt und angezeigt. In Zeiten, wo die Anlage nicht besetzt ist, ist ein Bereitschaftsdienst mit Telealarmierung eingerichtet.
Bei Erkennen eines Störfalles mit Folgewirkung für Umwelt und Bevölkerung wird die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (unmittelbare Wasserrechtsbehörde) und die Exekutive sowie notfalls auch die Ortsfeuerwehr Meiningen verständigt. Gleichzeitig wird auf der Kläranlage eine Schadensbehebung bzw. Störfallminimierung in Angriff genommen. Im Störfall wird eine Beweissicherung veranlasst und Wasserproben im Unterlauf der Kläranlage entnommen. Diese Störfallinformation soll die Bevölkerung über mögliche Störungen und deren Folgen beim Betrieb der Abwasserreinigungsanlage in Kenntnis setzen. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, nach telefonischer Vereinbarung detaillierte Auskünfte zu erhalten.

Meiningen, 20. November 2023
Der Geschäftsführer, Markus Beck MBA BBA

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Veröffentlicht am 20.11.2023
von Markus Beck